AGB´S

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´S):

Anmelde- und Teilnahmebedingungen – Stand 30.08.2018

1. Zustandekommen des Vertrages:
Die Anmeldung erfolgt schriftlich, per Fax oder durch Absenden des ausgefüllten ONLINE-Formulars.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der/die Teilnehmer(in) durch den Reiseveranstalter eine Buchungsbestätigung durch Rechnungslegung.
Mit der Buchungsbestätigung durch Rechnungslegung ist der Reisevertrag wirksam zustande gekommen.
Es wird ein Anzahlungsbetrag von in der Regel 25 % des Gesamtreisepreises nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.

2. Reiseleistungen
Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung der Veranstaltung im Internetkatalog und der Buchungsbestätigung.
Der/die Teilnehmer(in) erhält bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn weitere Information zur Anreise und Vorbereitung sowie das Reiseprogramm. Sollte die Anmeldung weniger als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, so erhält der/die Teilnehmer(in) weitere Informationen zur Anreise und Vorbereitung sowie das Reiseprogramm mit der Buchungsbestätigung.
Der Veranstalter behält sich bei allen Veranstaltungen vor, Änderungen des Programms, der Beherbergungsauswahl und der Wege und Fahrrouten vorzunehmen.

3. Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des/der Teilnehmers(in) weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den Teilnehmern/innen entstehenden Schaden allein wegen der Verschuldung eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für Risiken, die sich aus der Teilnahme an Wanderungen, wie zum Beispiel Stürze u. a. ergeben, haftet der Veranstalter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
In Bezug auf das Fasten führt der Veranstalter Fastenwanderungen für „Gesunde“ zur Prävention durch. Bei einigen Erkrankungen besteht die Möglichkeit Fasten als Therapie einzusetzen, es können dadurch auch Risiken entstehen. Besprechen Sie eine Teilnahme am Fastenwandern bei Erkrankungen deshalb grundsätzlich mit Ihrem behandelnden Arzt oder Heilpraktiker.
Jede/r Teilnehmer(in) erklärt mit der Anmeldung, dass er/sie gesund ist und auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt.

4. Rücktrittsvorbehalt des Veranstalters
Für die Durchführung aller Veranstaltungen ist eine Mindesteilnehmerzahl von 5 Personen erforderlich. Wird diese Zahl nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen.
Der/die angemeldete Teilnehmer/in wird unverzüglich hierüber informiert und bereits gezahlte Beträge werden vollständig zurück erstattet.

5. Stornobedingungen bei Rücktritt des Teilnehmers
Der/die Teilnehmer(in) kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter schriftlich zu erklären.
Tritt der/die Teilnehmer/in vor Veranstaltungsbeginn zurück oder tritt er/sie die Veranstaltung nicht an, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Stattdessen kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbaren Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wen sie nicht der Kontrolle des Veranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Die Rücktrittsgebühren sind pauschalisiert. Sie bestimmen sich nach dem Veranstaltungspreis abzüglich des Werts der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Es bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass die dem Veranstalter zustehenden Gebühren wesentlicher geringer seien, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
Der pauschalisierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:

  • Nach Buchung bis 32 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 zur Zahlung fällig
  • Ab 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 60 % des Komplettpreises zur Zahlung fällig
  • Ab 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 70 % des Komplettpreises zur Zahlung fällig
  • Ab 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 90 % des Komplettpreises zur Zahlung fällig
  • Bei Nichtantritt der Veranstaltung ohne schriftliche Mitteilung an den Veranstalter wird der Komplettpreis der Veranstaltung zur Zahlung fällig.

Die Verrechnung von Stornogebühren mit den Zahlungsbeträgen für eine andere Veranstaltung, die der/die Teilnehmer(in) bucht, kann im Einzelfall möglich sein. Eine Entscheidung hierüber trifft der Veranstalter.

6. Widerrufausschluss
Ein Widerruf ist gemäß §312g Absatz 2 Nr. 9 BGB nicht möglich.

7. Schriftformerfordernis
Für sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche gilt das Schriftformerfordernis

8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zu Unwirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Ganzen.

9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Ansprüche, die aus dem Reisevertrag geltend gemacht werden, ist Berlin.